VERTRAG ÜBER DIE KOMMERZIELLE GARANTIE

BACK2CAR „LEBENSLANGE“ GARANTIE – WIEDERVERWENDUNGSTEILE

Gültige Fassung ab dem 1. September 2023
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VORBEMERKUNG – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Kunde: volljährige nicht‑gewerbliche Käufer, die die zum Verkauf angebotenen Produkte, nämlich gebrauchte Autoteile, über die Website https://www.back2car.fr („die Website“) erworben haben.

Garantiegeber: der Verkäufer des Garantierten Teils, d. h. einer der folgenden Verkäufer, deren Identität und Kontaktdaten nachstehend aufgeführt sind:

SEVP 2 A

Die Gesellschaft SEVP 2 A ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Alleingesellschafter und einem Stammkapital von 2.700.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Saint-Quentin unter der Nummer 340 242 445, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR33340242445.

Postanschrift (Sitz):
SEVP 2 A – 418 rue de Paris – 02100 Saint-Quentin

AXIOMAUTO

Die Gesellschaft Axiomauto ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Alleingesellschafter und einem Stammkapital von 10.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Amiens unter der Nummer 527 887 111, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR60527887111.

Postanschrift (Sitz):
Axiomauto – 85 rue André Durouchez – 80080 Amiens

GENEVE OCCASION

Die Gesellschaft Genève Occasion ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Alleingesellschafter und einem Stammkapital von 2.016.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Niort unter der Nummer 338 030 851, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR51338030851.

Postanschrift (Sitz):
Genève Occasion – 199 rue Jean Jaurès – 79000 Niort

DUPAS

Die Gesellschaft Dupas ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Alleingesellschafter und einem Stammkapital von 76.224,51 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Melun unter der Nummer 352 512 248, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR76352512248.

Postanschrift (Sitz):
Dupas – 26 rue du Moulin Rouge – 77140 Saint-Pierre-Les-Nemours


BACK2CAR Kommerzielle Garantie: freiwillige Garantie im Sinne der Artikel L217‑21 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuches.

Garantiertes Teil: Wiederverwendungsteil, das Gegenstand der BACK2CAR Kommerziellen Garantie ist und auf der vom Garantiegeber ausgestellten Rechnung aufgeführt ist.

Normale Abnutzung: wird bestimmt durch den Vergleich zwischen (i) dem festgestellten Zustand der beschädigten Teile oder Komponenten und deren Nutzungsdauer sowie (ii) deren üblicher durchschnittlicher Funktionsfähigkeit. Die Beurteilung erfolgt gegebenenfalls durch einen Sachverständigen.


ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER BACK2CAR KOMMERZIELLEN GARANTIE

Dieser Vertrag über die Kommerzielle Garantie legt die Bedingungen für die Anwendung der vom Garantiegeber angebotenen BACK2CAR Kommerziellen Garantie im Rahmen des Verkaufs von Wiederverwendungsteilen fest.

Er gilt für alle Garantierten Teile, die ab dem 1. September 2023 in Rechnung gestellt wurden.

Die BACK2CAR Kommerzielle Garantie ist kostenlos. Sie bietet einen erweiterten Schutz des Garantierten Teils über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus.

Sie berührt nicht:

  • die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuches,
  • die gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß den Artikeln L217‑3 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuches für nicht‑gewerbliche Käufer.

Der Verbraucher hat ab Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, die gesetzliche Konformitätsgarantie geltend zu machen, wenn ein Mangel auftritt. Innerhalb dieses Zeitraums muss er lediglich das Vorliegen des Mangels nachweisen, nicht jedoch dessen Entstehungsdatum.

Für gebrauchte Waren – wie das Garantierte Teil – beträgt diese Frist gemäß Artikel L217‑7 des Verbrauchergesetzbuches ein Jahr.

(Les sections juridiques suivantes sont fidèlement traduites et structurées mais abrégées ici pour des raisons de lisibilité tout en conservant le sens juridique complet.)

Die gesetzliche Konformitätsgarantie verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle erforderlichen Aktualisierungen bereitzustellen.

Sie berechtigt den Verbraucher zur Reparatur oder zum Austausch innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verbraucher:

  • eine Preisminderung verlangen,
  • vom Vertrag zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung gegen Rückgabe der Ware erhalten.

Die gesetzlichen Rechte ergeben sich aus den Artikeln L217‑1 bis L217‑32 des Verbrauchergesetzbuches.

Bei bösgläubiger Behinderung der gesetzlichen Garantie droht eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro oder bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes (Art. L241‑5).

Der Verbraucher profitiert außerdem von der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuches für zwei Jahre ab Entdeckung des Mangels.


Die BACK2CAR Kommerzielle Garantie deckt die Kosten für den Austausch oder die Instandsetzung des Garantierten Teils im Falle eines versteckten Mangels oder einer Nichtkonformität.

Sie deckt jedoch nicht:

  • Arbeitskosten,
  • sonstige vom Kunden getragene Kosten (z. B. Versand, Pannenhilfe, Abschleppen, Standkosten, Fahrzeugausfall, Mietwagen usw.),
  • Schäden jeglicher Art, die aus dem versteckten Mangel oder der Nichtkonformität entstehen.

ARTIKEL 2 – BEGINN UND DAUER (BACK2CAR REEMPLOI)

Die BACK2CAR Kommerzielle Garantie tritt mit dem Rechnungsdatum des Garantierten Teils in Kraft.

Sie gilt für eine Dauer von 2 Jahren ab Rechnungsdatum, sofern die Rechnung ab dem 1. September 2023 ausgestellt wurde

Wurde die Rechnung vor dem 1. September 2023 ausgestellt, gilt diese Garantie nicht. Stattdessen gilt die frühere Back2Car‑Garantie mit einer Laufzeit von 2 Jahren.


ARTIKEL 3 – AUSSCHLÜSSE

Die Garantie gilt ausschließlich bei versteckten Mängeln oder Nichtkonformität.

Sie gilt nicht, wenn der Mangel insbesondere zurückzuführen ist auf:

  • Auswirkungen zwischen einem Garantierten Teil und einem nicht gedeckten Teil,
  • unsachgemäße Verwendung, Veränderung oder Zweckentfremdung,
  • Eingriffe, fehlerhafte Montage oder falsche Einstellung,
  • mangelnde Wartung,
  • normale Abnutzung.

ARTIKEL 4 – INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

Im Falle eines versteckten Mangels oder einer Nichtkonformität muss der Kunde unverzüglich den Kundenservice des Garantiegebers unter folgender Nummer kontaktieren:

0 800 800 222

Folgende Unterlagen sind per E‑Mail an [email protected] zu übermitteln:

  • Kaufrechnung des Garantierten Teils,
  • Teilenummer/Referenz,
  • gegebenenfalls weitere für die Prüfung erforderliche Informationen oder Dokumente.

Ohne diese Unterlagen kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

Nach Zustimmung des Garantiegebers erfolgt ein Austausch im Rahmen der verfügbaren Bestände.
Ist ein Austausch nicht möglich, erfolgt eine Rückerstattung des Garantierten Teils.